Seit einigen Monaten liebäugelte ich mit einem alten Objektiv, das in meinen Augen ein wunderschönes Bokeh fabriziert…ist aber Geschmacksache.
Bei Ebay wahrlich kein Schnäppchen für ein derartiges Objektiv. Die Preise stiegen weit über 300€, einmal sogar bis auf 450€. Deshalb hielt ich in diversen Foren Ausschau. Wurde eins angeboten wurde, meldete ich mich zeitnah, wollte es persönlich abholen, war aber immer schon weg, ich war zu spät dran.
Dann fand ich im Januar wieder ein Angebot, meldete mich, bekam den Zuschlag, wollte es abholen, aber der Käufer weilte zu der Zeit an einem anderen Ort. Wäre ich bloß hingefahren…war doch noch knapp unter 100km. Aber nein, ich ließ mich blauäugig zum Versand überreden. Nach dem Versendungslink musste ich 2x nachfragen, aber dann erhielt ich ihn und hielt am Freitag das Päckchen in den Händen. So weit so gut.
Erst am Wochenende hatten wir Zeit, das Objektiv in Augenschein zu nehmen. Dabei stellten wir fest, dass auf dem Foto in dem Forum prima die Macke des Objektivs verdeckt und die „gute“ Seite fotografiert worden, aber die Macke nicht erwähnt wurde. Der Schaden konnte nur durch einen Sturz verursacht worden sein. Man kann erkennen, dass versucht wurde, die Deformation wahrscheinlich durch mechanisches Bearbeiten (Feilen) zu mindern.
Daraufhin wandte ich mich per Email an den Verkäufern und teilte ihm mit, dass ich ziemlich enttäuschend fand, dass diese Macke nicht erwähnt wurde. Denn ein gestürztes Objektiv hätten wir nicht gekauft, weil man nie weiß, was innen los ist.
Daraufhin bekam ich die Antwort, dass der Zustand meines Exemplars wirklich außergewöhnlich gut sei. Die von mir angesprochene Macke habe keinerlei Einfluss auf die Bildqualität, weil er es selber getestet hätte. Es handle sich bei dem Objektiv um einen über 35 Jahre alten Gegenstand, leichte Gebrauchsspuren seinen da absolut natürlich. Aufgrund des wirklich guten Zustands und der eindeutig ausgeschlossenen Rücknahme sähe er keinen Grund, das Objektiv zurüchzunehmen.
Leichte Gebrauchsspuren??? So eine Macke ist nicht grad eine leichte Gebrauchsspur, hätte im Angebot erwähnt werden müssen.
Daraufhin antwortete ich: „Trotzdem ist der hohe Preis bei solch einem groben Mangel nicht berechtigt, zumal er nicht erwähnt wurde. Sehr unfair. Als leichte Gebrauchsspur ist das nicht mehr zu betrachten, und ich hätte bei Kenntnis der Macke nicht soviel ausgegeben sondern verhandelt. Dann hätte ich aber die Möglichkeit gehabt, einen Kauf zu tätigen oder nicht. So fühle ich mich über den Tisch gezogen, vorsätzlich getäuscht.“
Folgende Antwort kam dann: “ Das kann ich so wirklich nicht nachvollziehen. Das Objektiv ist gut und der Preis auch. Ich sehe die ganze Sache somit als geklärt an. Als kleiner Tipp, mach dir nicht so viele Gedanken wegen der kleinen Macke, sondern verbring die Zeit lieber draußen in der Natur und mach tolle Aufnahmen. In diesem Sinne, schönen Abend noch und liebe Grüße…“
Daraufhin überschlief ich die Angelegenheit, es war inzwischen Abend geworden, und am nächsten Tag tauschte ich mich mit einem anderen Fotofreund aus, zeigte ihm das Foto. Er riet mir, das Foto im entsprechenden Forum einzustellen. Es sei immerhin eine Optik, und wie es drinnen aussieht, weiß man eben nicht.
Nachdem ich bei Goggle nach geltenden Recht bei Privatverkäufen Einiges gefunden hatte, setzte ich im Forum folgenden Text ein:
„Da mein Einwand per Email runtergespielt wurde, sehe ich mich gezwungen, nun doch diesen Weg zu gehen, damit es anderen nicht ähnlich ergeht.
Es wäre nur fair gewesen, den Zustand des Objektivs richtig wiederzugeben und den auf dem Foto erkenntlichen Mangel…kann nur durch einen Sturz verursacht worden sein… auch zu benennen. Richtig ist, dass derzeit die Macke keinen Einfluss auf die Bildqualität hat,aber es ist immerhin eine Optik und wie es drinnen aussieht, weiß man eben nicht ! Und genau deshalb hätte ich einen nachträglichen Preisnachlass erwartet. Und ob das Pilzfoto mit genau diesem Objektiv gemacht wurde, zweifle ich an, denn genau diese Fotos sind schon bei diversen anderen Angeboten eines Trioplans gepostet worden.
Und nun zu geltenden Recht:
„Die Warenbeschreibung sollte so detailliert wie möglich sein. Die positiven Eigenschaften muss der Anbieter natürlich deutlich herausarbeiten. Doch dürfen keinesfalls die Mängel verschwiegen oder verschleiert werden. Die Grenze zwischen zulässiger Beschönigung und arglistiger Täuschung ist fließend. Der Anbieter sollte darum die Ware ausführlich beschreiben und auf alle Mängel hinweisen. Kann man zu Eigenschaften keine Auskunft geben, so muss man ausdrücklich darauf hinweisen. Das gilt auch für Zubehör.“
„Wird die Ware nicht korrekt oder unvollständig beschrieben, so können die Käufer Gewährleistungsrechte und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Gewährleistungsrechte vorher vollständig ausgeschlossen hat. Wenn Mängel verschwiegen werden, ist das ein klarer Fall von Betrug und der Käufer hat Recht auf Nachbesserung oder Rückerstattung. AUCH bei Privatkäufen.““
Inzwischen bekam ich auch eine private Nachricht: „Hallo Maria,was ist das eigentlich für ein Objektiv? Ich nehme an, ein Primotar?
Die kosten so 70-80 € in makellosem zustand und meines Wissens erzeugen sie nicht mal annähernd so einen „Seifenblasen-Effekt“.
Gut, dass Du das angemerkt hast – das grenzt schon hart an Betrug!“
Jetzt kommt der Oberhammer, denn etwas später stellte der Verkäufer folgenden Text ein:
Jetzt kommt der Oberhammer, denn etwas später antwortete der Verkäufer, dass es richtig sei, dass ich ein solches Objektiv bei ihm gekauft habe. Ich hätte ihn auch wegen eines Mangels per E-Mail kontaktiert. Er wäre davon ausgegangen, dass ich von einem winzigen Kratzer am Fokusring spreche, den man auch auf den Bildern erkennen konnte. Er habe mir versucht zu erklären, dass dieser keinen Einfluss auf die Bildqualität hat. Es handele sich um ein Objektiv, das mehrere Jahrzehnte alt ist, leichte Gebrauchsspuren sind da unvermeidbar.Der Zustand des verkauften Exemplars war wirklich gut.
Mein Bild zeige allerdings Nicht das von ihm verkaufte Objektiv. Einen solchen Mangel hätte er selbstverständlich deutlich deklariert. Es wäre nicht das erste Objektiv, was er hier verkaufe, und seine letzten Käufer konnten sich…denkt er mal… nie beklagen.
Er empfindet diese Aussagen als dreiste Lüge und beabsichtigte Rufschädigung. Was diese Anschuldigungen sollen? Er kann es sich selber nicht erklären.
Da fehlen einem die Worte ! Da dreht er einfach den Spieß um und behauptet, dass das Objektiv nicht von ihm sei!
Sehr übel, mir zu unterstellen, nicht sein Objektiv fotografiert zu haben, starker Tobak. Das ist sehr ärgerlich und unverfroren.
Und dann stellte er am Tag vorher wieder ein Angebot eines solches Objektivs rein, mit den identischen Fotos und einem neuen eines „Behälters“. Diese Fotos wurden bereits bei anderen Angeboten im letzten Jahr benutzt, Ausnahme der „Behälter“.
Fazit: Lehrgeld bezahlt, viel Geld ausgegeben, kann zwar fotografieren, habe aber ein Objektiv mit heftiger Delle, die verschwiegen wurde. Blauäugig gekauft. Wird nie wieder vorkommen, definitiv, auch wenn nicht „nie“ sagen soll. Wiederverkaufswert wahrscheinlich gleich Null.
Und im Nachhinein erfahre ich eben von einem Fotobekannten, dass der Preis gnadenlos überteuert ist und man bei Ebay ein derartiges Objektiv für ca. 80€ Sofortkauf in sehr gutem Zustand erhält. Leider fanden wir ein solches Angebot vor 1 1/2 Wochen nicht. Schade, dann hätten wir uns den ganzen Ärger sparen können. Eine Seriennummer vor dem Kauf zu erfahren wäre auch hilfreich gewesen.
Man sollte eben an alles denken und schon gar nicht Vertrauen schenken.
Tja, sehr dumm für uns gelaufen.
Aber…es geht ja noch weiter. Nachdem ich von einem Polizisten erfahren habe, dass es sich bei dem Fall um Warenkreditbetrug handelt, erwägten wir eine Anzeige. Dann fiel uns der Verkäuferschutz bei Paypal ein , und ich telefonierte mit einer Mitarbeiterin. Sie nahm alles auf, ich erhielt keine Stunde später eine Bestätigung des Antrags auf Käuferschutz und dass sie meinen Antrag prüfen. 40 Minuten später meldete sich der erboste Verkäufer, plötzlich hatte er seine Meinung doch geändert und bot mir an, ein weiteres 135iger zu schicken, vorher Beweisfotos. Ich könne dann das angeblich beschädigte zurückschicken.
Inzwischen war es Wochenende, da konnte ich von Papypal keine Antwort erwarten, und so wartete ich den Montag ab. Als Vormittags noch nichts kam, antwortete ich dem Verkäufer…der inzwischen mehrfach innerhalb weniger Stunden nachfragte, ob ich kein Interesse an Klärung hätte, mir Neid und hinterhältiges Verhalten vorwarf, gar unterstellte, dass ich das Objektiv offensichtlich nur für einen Tag benötigt hätte und es nun nicht mehr haben möchte, mir weismachen wollte, sein Rechtsanwalt, seine Rechtsschutzversicherung und sein Schwiegervater (auch Rechtsanwalt) hätten ihm gesagt, dass ich kein Anspruch auf Rücknahme hätte.
Da war er doch eindeutig schlecht beraten, denn wie oben schon beschrieben:
„Wird die Ware nicht korrekt oder unvollständig beschrieben, so können die Käufer Gewährleistungsrechte und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Gewährleistungsrechte vorher vollständig ausgeschlossen hat. Wenn Mängel verschwiegen werden, ist das ein klarer Fall von Betrug und der Käufer hat Recht auf Nachbesserung oder Rückerstattung. AUCH bei Privatkäufen.“
Daraufhin beriet ich mich mit Freunden …unbedingt anzeigen, meinten sie… und mit meinem Mann.
Nun handelt es sich bei dem Verkäufer um einen jungen Mann, der am Anfang seines Berufslebens steht. Zeigt man ihn wegen Warenkreditbetrugs an, ist es Zeit seines Lebens aktenkundig. Will man das wirklich? Eigentlich ja, aber dann rührt sich leider das Gewissen und sagt, dass es sich schließlich nicht um Tausende € dreht, aber immerhin um 250€, die nun dummerweise zum Fenster rausgeworfen sind. Bei Ebay ging vor ein paar Tagen ein derartiges Objektiv für keine 70€ weg. Vor meinem Kauf konnte ich leider keins dort entdecken.
Also entschieden wir uns leider, keine Anzeige zu machen…eigentlich ärgert es mich, keinen Denkzettel verpasst zu haben… und uns im Austausch ein anderes Objektiv schicken zu lassen, welches nun in ordnungsgemäßen Zustand angekommen ist. Warum nicht gleich…aber man kann ja mal versuchen, die Leute über den Tisch zu ziehen. Ist ihm ja auch ziemlich gut gelungen, worüber er sich weiterhin freuen wird.
Während der letzten Emailkontakte ging ich dazu über, den Verkäufer nicht mehr zu duzen. Ich duze mich nur mit Leuten, denen ich vertraue, und das Vertrauen war hier nun grundsätzlich missbraucht worden. Da er mich weiterhin duzte, schrieb ich, dass ich wünsche, gesiezt zu werden. Die freche Antwort war, dass er diese Anrede verabscheut, sie im Berufsalltag nicht verwendet und sie deshalb auch mir gegenüber nicht verwendet. Das sei selbst für Politiker wie dem Regionspräsidenten eine erfrischende Abwechslung. Dann kamen noch weitere Beleidigungen, die uns zeigen, um was für einen respektlosen dreisten Menschen es sich hier handelt. Viel Erfolg im Berufsleben mit einer derartigen Verhaltensweise.
Dabei wäre seitens des Verkäufers alles so einfach gewesen: Oh,entschuldige, diese Macke habe ich übersehen,ich tausche es und schicke dir sofort ein anderes Objektiv.Damit wäre alles einen unaufgeregenden Weg gegangen.
Ob ich Freude am Objektiv haben werde… sicherlich nicht, weil ich ständig an dieses bodenlos dreiste Verhalten, an die unhaltbaren Unterstellungen erinnert werde.
Verkaufen… ja mit, absoluten Verlust. Aber da es ein Geschenk meines Mannes ist, versuche ich mich zu arrangieren und das Erlebte zu verdrängen, vergessen werde ich es allerdings nie.